Produkt zum Begriff Tarifvertrag:
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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (Görg, Axel~Guth, Martin)
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst , Der Tarifvertrag für Beschäftigte im Bund und in den Kommunen - mit Ergebnissen der Tarifrunde 2023 Vorteile auf einen Blick: Mit allen Änderungen der Tarifrunde 2023 Für Nichtjuristen verständlich Praxisnah Stark gestiegene Verbraucherpreise und die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sorgen für große Unsicherheit. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen gestalteten sich die Verhandlungen in der Tarifrunde 2023 schwierig. Die Gewerkschaften forderten für die etwa 2,5 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen eine Anhebung der Einkommen um 10,5 Prozent. Die Arbeitgeber dämpften wegen der angespannten Haushaltslage die Erwartungen. Am 22. April 2023 haben die Tarifvertragsparteien eine Einigung für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen erzielt. Kernelemente sind eine Inflationsausgleichszahlung und eine schrittweise Lohnsteigerung bis Ende 2024. Die Neuauflage des Basiskommentars erläutert sämtliche Änderungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) fundiert und mit Blick für die Praxis. So können sich Personalräte und Beschäftigte schnell in die Materie einarbeiten und für neue Herausforderungen wappnen. Im Mittelpunkt der Kommentierung stehen die Erläuterungen zum Allgemeinen Teil des Tarifvertrages. Die Vorschriften des Besonderen Teils sind nur berücksichtigt, soweit sie für die öffentliche Verwaltung von Bedeutung sind. Die Texte der Überleitungstarifverträge für Bund und Gemeinden sind abgedruckt. Der Basiskommentar zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist Bestandteil der Online-Module »Personalratswissen online« Die Autoren: Axel Görg, Dr. jur., Rechtsanwalt und Notar a.D., Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im öffentlichen Dienstrecht und Personalvertretungsrecht tätig. Martin Guth, Direktor des Arbeitsgerichts Frankfurt/Oder. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 10. Auflage, Erscheinungsjahr: 20231214, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Basiskommentar##, Autoren: Görg, Axel~Guth, Martin, Auflage: 23010, Auflage/Ausgabe: 10. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 500, Keyword: Personalrat, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~Dienst (staatlich) / Öffentlicher Dienst~Öffentlicher Dienst - Dienst (staatlich)~TVÖD - Tarifvertrag Öffentlicher Dienst, Fachkategorie: Öffentliches Recht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Produktverfügbarkeit: 02, Länge: 187, Breite: 115, Höhe: 30, Gewicht: 600, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2250401, Vorgänger EAN: 9783766371041 9783766367563 9783766365200 9783766363558 9783766362018, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0070, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 486346
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Ist ein Tarifvertrag besser?
Ist ein Tarifvertrag besser als individuelle Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Ein Tarifvertrag bietet klare und einheitliche Regelungen für alle Beschäftigten einer Branche, was für mehr Transparenz und Gerechtigkeit sorgen kann. Zudem können Tarifverträge auch bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne garantieren. Allerdings können individuelle Verhandlungen mehr Flexibilität bieten und auf die spezifischen Bedürfnisse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingehen. Letztendlich hängt es von der jeweiligen Situation und den Zielen der Beteiligten ab, ob ein Tarifvertrag besser ist.
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Unter welchen Voraussetzungen gilt der Tarifvertrag?
Der Tarifvertrag gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, die Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft sind. Zudem muss der Arbeitgeber Mitglied des Arbeitgeberverbandes sein, der den Tarifvertrag abgeschlossen hat. Der Tarifvertrag regelt in der Regel Arbeitsbedingungen wie Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen. Er ist rechtlich bindend und kann nur durch eine neue Vereinbarung oder eine Kündigung geändert werden. In einigen Branchen und Unternehmen können auch allgemeinverbindliche Tarifverträge gelten, die für alle Beschäftigten verbindlich sind, unabhhängig von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft.
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Wo ist der Tarifvertrag gesetzlich geregelt?
Der Tarifvertrag ist gesetzlich im Tarifvertragsgesetz (TVG) geregelt. Dieses Gesetz regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Tarifvertragsparteien, also den Gewerkschaften und den Arbeitgebern. Es legt unter anderem fest, wer tarifvertragsfähig ist und welche Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags gelten. Zudem regelt das TVG die Durchsetzung von Tarifverträgen und die Schlichtung von Tarifkonflikten. Insgesamt dient das TVG dazu, die Tarifautonomie zu schützen und die Rahmenbedingungen für Tarifverträge festzulegen.
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Ist der Tarifvertrag Galabau allgemeinverbindlich?
Nein, der Tarifvertrag Galabau ist nicht allgemeinverbindlich. Das bedeutet, dass er nur für diejenigen Unternehmen und Beschäftigten verbindlich ist, die Mitglied in den tarifvertragschließenden Verbänden sind. Unternehmen, die nicht Mitglied sind, können sich frei entscheiden, ob sie den Tarifvertrag anwenden oder nicht. Allerdings kann der Tarifvertrag durch eine Allgemeinverbindlicherklärung der zuständigen Behörde für allgemeinverbindlich erklärt werden, was bedeutet, dass er dann auch für nicht tarifgebundene Unternehmen und Beschäftigte gilt. Dies ist jedoch ein aufwändiger Prozess und nicht bei allen Tarifverträgen der Fall.
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Wann ist ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich?
Ein Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich, wenn er von einer Mehrheit der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften einer Branche unterzeichnet wurde. Zudem muss die zuständige Behörde den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären. Dies geschieht in der Regel, wenn die Tarifvertragsparteien nachweisen können, dass eine ausreichende Tarifbindung in der Branche besteht und die Arbeitsbedingungen dadurch flächendeckend verbessert werden. Allgemeinverbindliche Tarifverträge gelten dann für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der betreffenden Branche, unabhängig davon, ob sie Mitglied einer Gewerkschaft oder eines Arbeitgeberverbandes sind. Die Einhaltung der tariflichen Regelungen wird durch die zuständige Behörde überwacht und bei Verstößen können Sanktionen verhängt werden.
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Wann gilt ein Tarifvertrag für einen Arbeitnehmer?
Ein Tarifvertrag gilt für einen Arbeitnehmer, wenn sein Arbeitgeber Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist, der den Tarifvertrag abgeschlossen hat. Der Arbeitnehmer muss zudem in einem Betrieb arbeiten, der dem Geltungsbereich des Tarifvertrags unterliegt. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Arbeitgeber an Tarifverträge gebunden sind, da sie freiwillig sind. Wenn ein Arbeitnehmer jedoch von einem Tarifvertrag erfasst wird, gelten die darin festgelegten Regelungen verbindlich für ihn.
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Wann ist man an Tarifvertrag gebunden?
Man ist an einen Tarifvertrag gebunden, wenn man Mitglied in einer Gewerkschaft ist, die den Tarifvertrag ausgehandelt hat. Alternativ kann man auch an einen Tarifvertrag gebunden sein, wenn der Arbeitgeber Mitglied in einem Arbeitgeberverband ist, der den Tarifvertrag abgeschlossen hat. In einigen Fällen kann auch eine Allgemeinverbindlicherklärung durch das Arbeitsministerium dazu führen, dass alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer Branche an den Tarifvertrag gebunden sind. Es ist wichtig zu beachten, dass Tarifverträge nur für diejenigen gelten, die in den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen, z.B. aufgrund ihrer Branche oder Tätigkeit. Wer nicht unter den Geltungsbereich fällt, ist nicht an den Tarifvertrag gebunden.
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Was passiert wenn der Tarifvertrag ausläuft?
Was passiert, wenn der Tarifvertrag ausläuft? Wenn ein Tarifvertrag ausläuft, bedeutet dies, dass die darin festgelegten Regelungen und Vereinbarungen nicht mehr gültig sind. In der Regel müssen die Tarifparteien dann Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag aufnehmen. Während dieser Zeit gelten meist die alten Regelungen weiter, bis ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wird. Sollte keine Einigung erzielt werden, können Streiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen folgen. Es ist daher im Interesse beider Seiten, rechtzeitig Verhandlungen aufzunehmen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
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